Die Preisliste im Hotel MITERA ist folgende:
   
01.07.2009 - 31.08.2009 400,--   CZK mit Frühstück
01.09.2009 - 30.11.2009 380,--   CZK mit Frühstück
01.12.2009 - 20.12.2009 400,--   CZK mit Frühstück
21.12.2009 - 27.12.2009 450,--   CZK mit Frühstück
28.12.2009 - 02.01.2010 1050,-- CZK Halbpension  (Silvestr)
03.01.2010 - 31.01.2010 460,--   CZK mit Frühstück
01.02.2010 - 08.03.2010 490,--   CTK mit Frühstück
09.03.2010 - 05.04.2010 380,--   CZK mit Frühstück
06.04.2010 - 30.06.2010 350,--   CZK mit Frühstück
01.07.2010 - 31.08.2010 400,--   CZK mit Frühstück
01.09.2010 - 30.11.2010 380,--   CZK mit Frühstück
01.12.2010 - 20.12.2010 400,--   CZK mit Frühstück
Die Preisen sind für Erwachsene und Nacht mit dem Frühstück angeben ( ausser Silvesterwoche, denn nur mit Halbpension verfügbar ist)
Die Halbpension kann man für 120,-- CZK pro Person und Tag nachkaufen
 
 Ermässigungen
   
 Kinder binnen 2 Jahren kostenlos ( ohne Anspruch an das Bett und Verpflegung).
 Kinder von 2 bis 12 Jahren 50 % Ermässigung
Kinder von 12 bis 15 Jahren 30 % Ermässigung
 Personen ab 60 Jahren 15% Ermässigung
   
Kinderermässigungen kann man nutzen nur wenn das Kind mit 2
Erwachsenen in einem Zimmer unterkommt ist.
 
Stornogebühren und Stornobedingungen
-aufheben des Aufenthaltes 45 - 21 Tage vor dem Anfang des Aufenthaltes - 50% aus gesamter Preis für den Aufenthalt.
 
-aufheben des Aufenthaltes 21 - 14 Tage vor dem Anfang des Aufenthaltes - 70% aus gesamter Preis für den Aufenthalt.
 
-aufheben des Aufenthaltes 14 - 7 Tage vor dem Anfang des Aufenthaltes - 90% aus gesamter Preis für den Aufenthalt.
 
-aufheben des Aufenthaltes 7 - 0 Tage vor dem Anfang des Aufenthaltes oder nicht antreteten - 100% aus gesamter Preis für den Aufenthalt.
 
Stornogebühren kann man nicht in den folgenden Fällen berechnet
1) Der Tod in der Familie
2) Die Hospitalisierung im Krankenhaus, die Krankheit des Kundes oder die schwere Erkrankung sein Familienglied.
2) Der Gestellungsbefehl zur Truppenübung
3) Die Naturkatastrophen, die Havarien, schliessen des Grenzüberganges usw.
4) Alle diesen Wirklichkeiten muss der Kunde dem Hotel selbst mit dem kompetent Beleg belegen so bald nach dem objektiven Gründen auftreten.
5) In den gerechtfertigt Fällen können beide Vertragsteilen schriftlich vereinbaren, dass sich die Stornogebühren nicht berechnen.